Das beA ist mit zeitlicher Verzögerung am 28. November 2016 erstmals zur freiwilligen Nutzung für alle in der Bundesrepublik zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur freiwilligen Nutzung bereitgestellt, wurde am 22. Dezember 2017 auf Grund gravierender Sicherheitslücken wieder vom Netz genommen und ist nun zum 03.09.2018 erneut gestartet.
Damit ist auch die seit 01.01.2018 geltende passive Nutzungspflicht wieder in Kraft. Spätestens jetzt sollte man regelmäßig sein beA-Postfach auf neue Nachrichten hin überprüfen.
PIN für die beA-Karte vergessen?
Doch was ist, wenn man bereits rechtzeitig seine beA-Karte beantragt, die Erstregistrierung durchgeführt und sich vielleicht sogar im November 2016 erstmals und auch letztmals eingeloggt hat und nun die PIN der beA-Karte vergessen hat?
Wie bei der PIN-Eingabe bei Ihrer EC-Karte oder SIM-Karte des Mobiltelefons, haben Sie drei Versuche, die richtige Pin einzugeben. Nach der dritten, falschen PIN-Eingabe, wird die Karte vorerst gesperrt.
BNotK übersendet mit der beA-Karte auch die PIN und PUK
Bevor Sie es jedoch die Karte durch dreimalige Falscheingabe sperren, sollten Sie vorher prüfen, ob Sie nicht das Anschreiben der BNotK wiederfinden, das der Erstauslieferung der beA-Karte beilag. Denn hier findet sich neben der Initial-PIN auch die PUK zum Zurücksetzen des Fehlbedienungszählers. Sie haben nun die Möglichkeit, bspw. die PIN einzugeben, die seinerzeit im Auslieferungszustand vergeben war und auf dem PIN-Brief vermerkt ist.
Beachten Sie jedoch, dass die PIN, sollten Sie diese zwischenzeitlich einmal geändert haben, mit der Eingabe der PUK nicht zurückgesetzt wird. Lediglich Fehleingaben sind wieder bis zu drei Mal möglich. Wie das geht? Dazu unten mehr.
Leider können Sie diese Initial-PIN, die sich auf dem Begleitschreiben befindet nur dann weiterhin verwenden und mittels der PUK zurücksetzen, wenn Sie diese nicht bereits nach erstmaliger Anmeldung am beA geändert haben.
Aber vielleicht haben Sie ja die geänderte PIN auch auf diesem Anschreiben notiert?
Sollten beide Sicherheisfelder noch unbeschädigt sein, so können Sie sicher sein, dass sich sich bisher noch nicht an ihrem Postfach angemeldet haben. Dann ist alles gut und Sie können die dortige Initial-PIN für die Erstanmeldung verwenden.
Zurücksetzen des Fehleingabenzählers
Wie das genau geht, erfahren Sie in Teil 2 unseres Beitrags [PIN für die beA-Karte vergessen. Und nun? Teil 2].