Die BRAK hat folgende Information am 22.11.2019 per E-Mail veröffentlicht:
Bei dem Versand von Nachrichten über die Software der Kanzleisoftware-Hersteller Rummel AG und ReNoStar treten leider Fehler beim Abrufen der Nachrichten durch die Justiz auf. Wir haben daher heute auf Veranlassung der Justiz die beiden Kanzleisoftware-Hersteller zur Fehlerbehebung aufgefordert. Bis der Fehler behoben ist, können die Produkte der beiden Hersteller nicht mehr verwandt werden. Die Kunden werden auf die Web-Anwendung des beA verwiesen.
Gründe nennt die BRAK nicht.
Vermutlich liegt es aber daran, dass diese Software-Hersteller nicht rechtzeitig auf die neueste beA-KSW-Schnittstelle umgestellt haben.
Die BRAK hatte den Verwendern der beA-KSW-Schnittstelle mitgeteilt, dass zusätzlich zu den Versionen der KSW-Schnittstelle V1, V2 und V3 auch die Schnittstelle der Version 4 ab dem 20.11.19 nicht mehr unterstützt wird.
Zur einwandfreien Funktion der bea-KSW-Schnittstelle in der Kanzleisoftware ist die Verwendung der V5 notwendig.