Um die korrekte Startseite des beA im Browser aufzurufen, verwenden die meisten Nutzer wohl die Favoriten bzw. Bookmarks. Doch welche Adresse muss man genau eingeben?
Richtige Adresse verwenden!
Es gibt verschieden Alternativen für den Aufruf des besonderen elektronischen Anwaltspostfach. Folgende Varianten sind möglich:
Nur die drei grün markierten Adressen sind korrekt und führen zur gewünschten Seite zum Login ins beA.
[Hinweis/Update] Im laufe des Betriebs des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs hat sich auch die Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit erweitert und verbessert. So auch in diesem Fall der falschen Verwendung der Webadresse zum Aufrufen der Start- und Login-Seite des beA. Es wurde nunmehr auch für die Ansicht falsche Webadresse http://bea-brak.de eine Weiterleitung eingerichtet, sodass nunmehr auch mit dieser Adresse die korrekte Startseite https://www.bea-brak.de/ aufgerufen wird.
Falsche Adresse der Startseite! Fehlermeldung!
Gibt man die einzig nicht korrekte Version http://bea-brak.de ein, so erscheint eine Fehlermeldung auf der man schließen könnte, dass die Anwendung aktuell nicht funktioniert. Weit gefehlt. Es ist „lediglich“ die falsche Adresse ohne funktionierte Weiterleitung.
Um hier zu vermeiden, in die Irre geleitet zu werden, sollte man am besten einer der drei korrekten Adressen (oben grün markiert und verlinkt) verwenden.
[Update] Mittlerweile wurde eine Weiterleitung eingerichtet, sodass selbst bei falscher Verwendung und Eingabe der URL in der Form http://bea-brak.de nun die korrekte Webseite mit der Webadresse https://www.bea-brak.de/ aufgerufen wird.
Weitere Fragen beantworten wir auf der beA-FAQ Seite.
Hinweis: Diese Seite wurde am 08. März 202a zuletzt überarbeitet.